Info zur Teilnahme an der Generalversammlung

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

da uns schon mehrere Anfragen erreichten, möchten wir Euch noch Informationen zur Teilnahme an unserer 2. Generalversammlung am 04.06.2021 geben.

Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat eine Stimme bei der Generalversammlung.

Mitglieder können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten.

Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten oder Lebenspartner, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen.

Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus.

Die Bevollmächtigung erfolgt durch eine Stimmrechtsvollmacht. Das Formular findet sich unter Downloads oder kann auch bei Jessica Ortner (jessica.ortner@belare.de, Tel. 0172/8230830) angefordert werden.

Die Regelungen sind in unserer Satzung unter § 26 enthalten. Wir bitten um Verständnis.

Wer sich bis zum 30.05.2021 schriftlich mit dem übersandten Anmeldeformular gemeldet hat, kann an der Veranstaltung teilnehmen. Es wird keine gesonderte Bestätigung unsererseits erfolgen.

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